Verantwortung
Welche Aufgaben hat der Tierschutzbeauftragte?
Wo immer Bayer
Tierversuche durchführt, wird zugleich ein Experte berufen, der sich um die Belange des Tierschutzes kümmert. Das gilt weltweit. Ohne Ausnahme. In Deutschland übernimmt der Tierschutzbeauftragte diese verantwortungsvolle Aufgabe. Wie stark seine Position ist, lässt sich daran erkennen, dass er in allen Fragen des Tierschutzes Weisungsbefugnis hat. Er handelt mit voller Unterstützung des Vorstands.
Der Tierschutzbeauftragte kontrolliert alle tierexperimentell arbeitenden Labore und Institute der Bayer AG. Konkret betrifft dies Bayer HealthCare (Bayer Schering Pharma und Animal Health), Bayer CropScience (Pflanzenschutz) sowie die konzerneigene Servicegesellschaft Currenta (Umweltbelange, Ausbildung).
Tierversuche durchführt, wird zugleich ein Experte berufen, der sich um die Belange des Tierschutzes kümmert. Das gilt weltweit. Ohne Ausnahme. In Deutschland übernimmt der Tierschutzbeauftragte diese verantwortungsvolle Aufgabe. Wie stark seine Position ist, lässt sich daran erkennen, dass er in allen Fragen des Tierschutzes Weisungsbefugnis hat. Er handelt mit voller Unterstützung des Vorstands.Der Tierschutzbeauftragte kontrolliert alle tierexperimentell arbeitenden Labore und Institute der Bayer AG. Konkret betrifft dies Bayer HealthCare (Bayer Schering Pharma und Animal Health), Bayer CropScience (Pflanzenschutz) sowie die konzerneigene Servicegesellschaft Currenta (Umweltbelange, Ausbildung).
Beratung für Wissenschaftler
Die Tierschutzbeauftragten und ihre Mitarbeiter beraten die Wissenschaftler des Unternehmens, die forschungsbedingt Tierversuche durchführen wollen. Dabei geht es um Fragen, welche Vorschriften zu beachten sind, oder welche Grundsätze bei Bayer gelten. Darüber hinaus beraten sie bei der Auswahl der adäquaten tierexperimentellen Methoden und der richtigen einzusetzenden Spezies. Überdies beschafft das Institut für "Animal Management" alle Versuchstiere, kauft speziell hergestelltes Versuchstier-Futter und stellt
transgene Mäuse aus eigener Zucht zur Verfügung.
Externe Labors und akademische Forschungseinrichtungen werden von Bayer nur dann mit der Durchführung von Tierversuchen beauftragt, wenn deren Arbeitsweise den Grundsätzen von Bayer entspricht. Auch dies kontrollieren die Tierschutzbeauftragten – durch eine persönliche Prüfung vor Ort.
transgene Mäuse aus eigener Zucht zur Verfügung.Externe Labors und akademische Forschungseinrichtungen werden von Bayer nur dann mit der Durchführung von Tierversuchen beauftragt, wenn deren Arbeitsweise den Grundsätzen von Bayer entspricht. Auch dies kontrollieren die Tierschutzbeauftragten – durch eine persönliche Prüfung vor Ort.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Auch die Zusammenarbeit mit den Tierschutzbehörden fällt in die Zuständigkeit der Tierschutzbeauftragten. Sie beantragen Versuchs- und (wenn nötig) Importgenehmigungen und stellen die Daten zusammen, die im Rahmen der amtlichen Versuchstier-Meldeverordnung abgegeben werden müssen. Das heißt: Die Tierschutzbeauftragten und ihre Mitarbeiter sind Ansprechpartner nach innen und außen – für die Bayer-Mitarbeiter, für die Aufsichtsbehörden und ebenso für die Medien.
Verantwortlich für Weiterbildung
Wenn Tierexperimente durchgeführt werden, geschieht dies stets auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden. Auch hier sind die Tierschutzbeauftragten gefordert: Sie stellen Informationen zu aktuellen Entwicklungen bei Haltung und Pflege von Versuchstieren auf interne Webseiten - so sind die aktuellen Daten für alle Mitarbeiter sofort abrufbar.
Zur Fortbildung gehören schließlich auch die Teilnahme an Fachkongressen, der ständige Austausch mit Kollegen sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Tierschutzkommissionen und in den Verbandsausschüssen der pharmazeutischen Industrie. Die beiden wichtigsten Ziele sind:
Zur Fortbildung gehören schließlich auch die Teilnahme an Fachkongressen, der ständige Austausch mit Kollegen sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Tierschutzkommissionen und in den Verbandsausschüssen der pharmazeutischen Industrie. Die beiden wichtigsten Ziele sind:
- die Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung des Tierschutzes sowie
- die Interessenvertretung der Industrie bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für tierexperimentelles Arbeiten.
Die Tierschutzbeauftragten und ihre Mitarbeiter stellen sicher, dass
- Tierversuche auf ein Minimum beschränkt werden;
- jedem
Tierversuch eine genaue interne und externe Prüfung vorausgeht;
- für jeden Versuch die am besten geeignete Tierart eingesetzt wird;
- neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bei Haltung und Pflege berücksichtigt werden;
- alle externen Partner strenge Kontrollen zulassen müssen;
- nur zweckgezüchtete Tiere zum Einsatz kommen.

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